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Vertretung durch die WILLIG Rechtsanwälte
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Hinweise zu den anfallenden Rechtsanwaltskosten
Die Beratung und Vertretung durch die WILLIG
Rechtsanwälte Partnerschaft mbB ist gebührenpflichtig,
auch die sogenannte Erstberatung. Die Kosten für die
Erstberatung können nur als Richtwert angegeben
werden. Sie sind von der Dauer und dem Umfang der
Beratung abhängig. Grundsätzlich ist von der
sogenannten Erstberatungsgebühr mit 190 € netto
auszugehen.
Der Abschluss einer Honorarvereinbarung ist
grundsätzlich möglich, auch die Vereinbarung eines
Erfolgshonorars.
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