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Welche Kosten fallen in einer Beratung bzw. Vertretung durch die WILLIG Rechtsanwälte Partnerschaft mbB für Sie an?
Hinweise zu den anfallenden Rechtsanwaltskosten Die Beratung und Vertretung durch die WILLIG Rechtsanwälte Partnerschaft mbB ist gebührenpflichtig, auch die sogenannte Erstberatung. Die Kosten für die Erstberatung können nur als Richtwert angegeben werden. Sie sind von der Dauer und dem Umfang der Beratung abhängig. Grundsätzlich ist von der sogenannten Erstberatungsgebühr mit 190 € netto auszugehen. Der Abschluss einer Honorarvereinbarung ist grundsätzlich möglich, auch die Vereinbarung eines Erfolgshonorars.
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